Rechtsprechung
OVG Bremen, 22.05.1997 - 1 B 43/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung; Begründung eines aufenthaltsrechtlichen Anspruchs aufgrund eines befristeten Arbeitsverhältnis als wissenschaftlicher Mitarbeiter, welches der Fertigstellung einer Dissertation diente; Zulässigkeit einer Beschwerde ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.03.1997 - 4 A 252/96
- OVG Bremen, 22.05.1997 - 1 B 43/97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 202
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
Wissenschaftliches Personal
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96
Verlängerung der einem türkischen Spezialitätenkoch aufgrund AAV § 4 Abs 4 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 - 10 K 258/01
Gewerbesteuerrechtliche (Wieder-)Hinzurechnung von Pachtzinsen bei Verpachtung …
Das gilt grundsätzlich nicht, soweit die Miet- und Pachtzinsen beim Vermieter oder Verpächter zur Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag heranzuziehen sind (§ 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG), es sei denn, dass ein Betrieb oder ein Teilbetrieb vermietet oder verpachtet wird und der Betrag der Miet- oder Pachtzinsen 250.000 DM übersteigt (§ 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 2 GewStG; zur Vereinbarkeit dieser (Rückausnahme-) Vorschrift mit EU-Recht vgl. BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1997 1 B 43/97, BFH/NV 1998, 352, m.w.N.).